Flurbereinigung: Das müssen Sie als Eigentümer wissen
Werden land- oder forstwirtschaftliche Flächen neu geordnet, handelt es sich hierbei um eine Flurbereinigung. Diese kann für Eigentümer sowohl positive als auch negative Konsequenzen haben.
Was Sie zum Thema Flurbereinigung wissen müssen und was zu beachten ist, wenn Sie von einem Flurbereinigungsverfahren betroffen sind, erfahren Sie in folgendem Ratgeber.
Flurbereinigung: Was ist das eigentlich und wozu ist es gut?
Im Zuge der Flurbereinigung werden zersplitterte Grundstückseinheiten zu größeren Einheiten zusammengefasst, was beispielsweise folgende Beweggründe haben kann:
- mehr Übersichtlichkeit
- Bewahrung einer ökologisch leistungsfähigen Kulturlandschaft
- Regionalentwicklung (zum Beispiel: Neuentwicklung von Dörfern, Ausbau der Infrastruktur etc.)
- neue und effizientere Nutzungsmöglichkeiten für brachliegende Flächen
- Umweltschutz (Sicherung von Trinkwasserschutzgebieten, Renaturierung von Bächen etc.)
Mögliche Vor- und Nachteile der Flurbereinigung für Eigentümer
Für Eigentümer hat die Flurbereinigung vor allem einen Vorteil: Durch die Zusammenfassung zersplitterter Arbeitsflächen wird eine vereinfachte Bewirtschaftung dieser Flächen ermöglicht. Die Produktions- und Arbeitsbedingungen werden also verbessert und der Wert des Grundstücks steigt. Oft kommt es auch zur Neugestaltung des Wirtschaftswegenetzes. Dadurch werden Flächen besser erreichbar. Das nutzt nicht nur den aktiven Landwirten, sondern hilft auch den Nichtlandwirten (und Verpächtern).
Allerdings kann die Flurbereinigung auch Nachteile für Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen mit sich bringen. So kann die Klärung oder Wahrung der Eigentumsverhältnisse im Einzelfall schwierig sein. Vielleicht fühlen sich auch einzelne Landwirte von der Flurbereinigung benachteiligt, was langwierige Konflikte zwischen einzelnen Eigentümern oder mit der Flurbereinigungsbehörde nach sich ziehen kann. Eine weitere potenzielle Herausforderung im Rahmen einer Flurbereinigung sind die strengen naturschutzrechtlichen Auflagen.
Ihre Rechte bei der Flurbereinigung
Die rechtlichen Vorgaben für die Flurbereinigung sind im Flurbereinigungsgesetz geregelt. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Flurbereinigungsbehörde – im Falle von Niedersachsen ist das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) zuständig. In der Regel wird lange vor Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens der Kontakt zu den örtlichen Eigentümern gesucht. Oft bilden sich sogenannte Projektgruppen, die in Zusammenarbeit mit dem ArL und unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten die “Neugestaltungsgrundsätze” herausarbeiten. Nach der Einleitung des Verfahrens wird ein Vorstand aus den Reihen der Eigentümer gewählt, der im ständigen Kontakt mit dem ArL steht.
Für jede Bewirtschaftungsfläche, die dem Flurbereinigungsverfahren unterstellt wird, muss zu Beginn der Flurbereinigung eine Wertermittlung erfolgen. Diese kann sehr kompliziert sein, weil auch die Bodenverhältnisse und örtliche Gegebenheiten wie Waldstreifen und Feuchtgebiete einbezogen werden müssen. Prüfen Sie die Ergebnisse dieser Wertermittlung sorgfältig und veranlassen Sie im Zweifel eine zusätzliche Wertermittlung durch einen unabhängigen Experten.
Im weiteren Verlauf werden Planwunschgespräche mit den Eigentümern durchgeführt. Hier können Sie darüber Wünsche äußern, wo Ihre zukünftigen Flächen liegen sollen. Erfolgt dann die vorläufige Besitzeinweisung gilt: Nutzen Sie die Zeit für eine sorgfältige Prüfung der Flächen, vor allem hinsichtlich der betrieblichen Nutzbarkeit, und legen Sie bei Bedarf Widerspruch ein. Können diese nicht zu Ihrer Zufriedenheit berücksichtigt werden, kommt eine unabhängige Spruchstelle ins Spiel. Diese hat im Streitfall einen großen Handlungsspielraum, sodass ein gut begründeter Einspruch relativ große Erfolgschancen hat – vorausgesetzt, Sie halten die Fristen ein und es ist noch keine endgültige Zuweisung der Flächen erfolgt.
Die Flurbereinigung ist ein hervorragendes Instrument, um wirtschaftliche und Naturschutzinteressen gleichermaßen zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass Sie beim Ablauf der Flurbereinigung am Ball bleiben.
Professionelle Beratung rund um das Thema Flurbereinigung
Das Team von Scheper Agrarimmobilien steht Ihnen in puncto Flurbereinigung gerne beratend zur Seite – kontaktieren Sie uns.