Agrarimmobilie geerbt? Ich berate Sie!
Bei einer Immobilienerbschaft sind die Erben häufig ein wenig ratlos - und dies gilt umso mehr, wenn es sich um eine Agrarimmobilie handelt. Wenn Sie eine landwirtschaftliche Fläche, einen Betrieb, einen Bauernhof oder ein Stück Wald geerbt haben, kontaktieren Sie mich umgehend, damit ich Sie kompetent beraten kann.
Welche Optionen habe ich?
Im Fall einer Immobilienerbschaft sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und keine voreiligen Entscheidungen treffen. Gerne sehe ich mir die Agrarimmobilie oder landwirtschaftliche Fläche gemeinsam mit Ihnen vor Ort an, um herauszufinden, wie Ihre Optionen konkret aussehen. Folgende Möglichkeiten kommen in Betracht:
1. Sie behalten die Immobilie und nutzen sie selbst
Vielleicht haben Sie ja einen alten Bauernhof oder einen Resthof geerbt und erwägen, diesen selbst zu bewohnen. Umfasst die Erbschaft neben einem Wohngebäude landwirtschaftliche Flächen und/oder Maschinen, können Sie diese verkaufen und den Verkaufserlös nutzen, um notwendige Reparaturen und Sanierungen am Wohnhaus durchzuführen.
Eine eigene Bewirtschaftung der Agrarimmobilie kommt hingegen nur dann infrage, wenn Sie über die entsprechenden beruflichen Kenntnisse verfügen.
2. Sie behalten die Immobilie und verpachten sie
Agrarimmobilien sind eine lukrative Kapitalanlage - insbesondere angesichts der seit Jahren steigenden Marktpreise. Viele Interessenten sind auf der Suche nach landwirtschaftlichen Immobilien zur Pacht, und genau das könnte Ihnen zugutekommen. Ich nehme Ihre geerbte Immobilie genau unter die Lupe und erläutere Ihnen, ob sie als Kapitalanlage geeignet ist und welche Einnahmen Sie im Falle einer Verpachtung oder Vermietung erzielen können. Bei dieser Gelegenheit erkläre ich Ihnen auch, welche Verpflichtungen auf Sie als Verpächter oder Vermieter zukämen. Entscheiden Sie sich für diese Option, werfe ich zudem gerne einen Blick in meine umfangreiche Suchkundendatei, denn vielleicht ist hier ja direkt der richtige Pächter oder Mieter für Ihre Agrarimmobilie mit dabei.
3. Sie veräußern die Immobilie
Sie haben eine landwirtschaftliche Immobilie oder Agrarfläche geerbt und können rein gar nichts damit anfangen? Dann ist der zeitnahe Verkauf womöglich der beste Lösungsweg. Auch hier gilt: Ich sehe mir die landwirtschaftlichen Gebäude oder Flächen vor Ort an, um mir einen genauen Eindruck zu verschaffen. Als Sachverständiger für Agrarimmobilien ermittle ich den aktuellen Marktwert, was Ihnen als wichtige Entscheidungshilfe für oder gegen den Verkauf dienen kann. Möchten Sie tatsächlich verkaufen, müssen Sie sich um nichts weiter kümmern, denn ich nehme Ihnen die gesamte Vermarktung ab: Ich erarbeite eine Verkaufsstrategie, erstelle ein Immobilienexposé, durchsuche meine Datenbank nach passenden Kaufinteressenten und begleite Sie bis zur Vertragsunterzeichnung beim Notar.
Kontaktieren Sie mich!
Ob in Geestland, in Cuxhaven, Stade oder Bremen: Wenn Sie eine Agrarimmobilie in der Elbe-Weser-Region geerbt haben, kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Beratungsgespräch.